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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lesen Sie im Folgenden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder laden Sie diese in Ihrem Wunschformat herunter.

Version 02-05-2023

Inhalt

1. Anwendungsbereich

2. Begriffsbestimmungen

3. Software

4. Kundenportal

5. Supportleistungen

6. Sonstige Dienstleistungen

7. Rechte an Daten

8. Rechte an der Software

9. Pflichten des Kunden

10. Beschaffenheit und Gewährleistung

11. Laufzeit und Beendigung

12. Vergütung

13. Haftung

14. Vertraulichkeit

15. Datenschutz

16. Verschiedenes

Anlagen

  1. Anwendungsbereich

1.1
Die nachfolgenden Bestimmungen (einschließlich etwaiger Anlagen oder Auftragsformulare im Folgenden als „Vertrag“ bezeichnet) legen die allgemeinen Bedingungen fest, auf deren Grundlage Luminovo GmbH („Luminovo“), eine Softwareentwicklungsgesellschaft mit Sitz in München, ihrem Vertragspartner, der kein Verbraucher ist („Kunde“, gemeinsam mit Luminovo als „Parteien“ sowie einzeln als „Partei“ bezeichnet), den Zugriff auf ihre SaaS-Software (z.B. LumiQuote, Stackrate, u.a.) bereitstellt und die dazugehörigen Dienstleistungen durchführt.

1.2
Dem Vertrag kommt alleinige Geltung zu. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesem Vertrag entgegenstehen, von diesem abweichen oder diesen ergänzen, erlangen nur bindende Wirkung, sofern Luminovo deren Anwendung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Es gilt nicht als Zustimmung, falls Luminovo beispielsweise in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden Aufträge – ohne Vorbehalt – annimmt, Dienstleistungen erbringt oder unmittelbar oder mittelbar auf Schreiben usw., die die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthalten, Bezug nimmt.

1.3
Der Kunde ist für alle Handlungen oder Unterlassungen seiner Verbundenen Unternehmen verantwortlich. Nur der Kunde kann Rechte der Verbundenen Unternehmen aus diesem Vertrag geltend machen. Der Kunde stellt sicher, dass alle seine Verbundenen Unternehmen, die Vertragsleistungen nutzen, die Bestimmungen dieses Vertrages einhalten, als wären sie selbst eine Partei dieses Vertrages.

1.4
Eine Freischaltung der bezahlten Nutzerkonten des Kunden durch Luminovo gilt als Angebot bzw. Annahme des Abschlusses dieses Vertrages.

  1. Begriffsbestimmungen

Die folgenden Begriffe haben jeweils die folgende Bedeutung. Sonstige Begriffe, die in diesem Vertrag definiert werden, haben die ihnen dort zugewiesene Bedeutung.

2.1
Verbundene Unternehmen“ bezeichnen diejenigen mit der jeweiligen Partei verbundenen Unternehmen, welche im Auftragsformular abschließend aufgezählt werden.

2.2
BGB“ bezeichnet das Bürgerliche Gesetzbuch.

2.3
Geschäftstag“ bezeichnet jeden Tag von Montag bis Freitag, mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen in München.

2.4
Kundendaten“ bezeichnen alle vom Kunden oder seinen Verbundenen Unternehmen in die Software hochgeladenen Daten.

2.5
"Kundenportal" bezeichnet ein als Funktion der Software angebotenes Portal, über das Kunden ihren Endkunden Produkte zum Kauf anbieten können.

2.6
"Endkunde" bezeichnet einen Endkunden des Kunden.

2.7
Auftragsformular“ bezeichnet eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien über Vertragsleistungen und geltende Entgelte.

2.8
OEMs“ bezeichnen Erstausrüster.

2.9
Vertragsleistungen“ bezeichnen alle von Luminovo gegenüber dem Kunden und seinen verbundenen Unternehmen unter diesem Vertrag bereitgestellten Dienstleistungen, insbesondere den Zugriff per Internet auf die Software (Ziffer 3), die Supportleistungen (Ziffer 5) und sonstige Dienstleistungen (Ziffer 6); die zu bereitstellenden Vertragsleistungen sind in dem Auftragsformular im Einzelnen festgelegt.

2.10
Software“ bezeichnet LumiQuote, Stackrate, oder eine andere von Luminovo bereitgestellte SaaS-Softwarelösung, wie im Auftragsformular festgelegt.

  1. Software

3.1
Die Software läuft auf der Infrastruktur von Luminovo oder von deren Unterauftragnehmern und wird als Software-as-a-Service-Lösung über das Internet bereitgestellt.  

3.2
Die Software ist optimiert für die neueste Version der Webbrowser Microsoft Edge, Google Chrome und Mozilla Firefox. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, diese Browser zu verwenden, sofern der Kunde mit anderen Browsern Fehlfunktionen feststellt.

3.3
Luminovo kann die Software jederzeit verändern, beispielsweise durch Hinzufügung neuer Funktionen oder die Änderung bestehender Funktionen, solange diese Änderungen der Software für den Kunden zumutbar sind. Luminovo benachrichtigt den Kunden über jede wesentliche Änderung an der Software mit angemessenem Vorlauf.

3.4
Vorbehaltlich Ziffer 7 darf der Kunde die Software Dritten außerhalb seiner Verbundenen Unternehmen nicht zugänglich machen.

3.5
Der Kunde und seine Verbundenen Unternehmen können in der Software eine unbeschränkte Anzahl von Nutzerkonten, jeweils bestehend aus einer E Mail-Adresse und einem Passwort, anlegen. Nutzerkonten können in der Software bestimmten Rollen zugewiesen werden, wobei jede Rolle andere Zugriffsrechte besitzt.

3.6
Luminovo wendet die in Anlage 1 im Hinblick auf die Sicherheit der Software und die in der Software gespeicherten Kundendaten festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen an.

3.7
Die Software ermöglicht es dem Kunden, bestimmte Arbeitsschritte auf der Grundlage von in die Software hochgeladenen Dateien ("Stücklisten") durchzuführen. Damit diese Arbeitsschritte erfolgreich sind, müssen die Stücklisten dem Stand der Technik und branchentypischen Anforderungen und Formaten entsprechen. Die Software prüft nicht, ob die Stücklisten diese Anforderungen erfüllen. Der Kunde ist verpflichtet, die durch die Software vorgenommenen Zuordnungs- und Extraktionsvorschläge zu den Stücklisteneinträgen auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit zu prüfen, bevor auf Basis der Vorschläge Bestellungen oder anderweitige Arbeitsschritte ausgeführt werden.

3.8
Die Software zeigt Preise und andere Informationen für einzelne elektronische Komponenten an. Solche Informationen werden über Schnittstellen von Dritten, wie z. B. Drittanbietern, abgerufen. Diese Drittanbieter werden von Luminovo nach eigenem und freiem Ermessen ausgewählt. Insbesondere hat Luminovo das Recht, einzelne Drittanbieter jederzeit und ohne Angabe von  Gründen zu entfernen oder zu ersetzen. Dem Kunden ist bekannt, dass Luminovo die über Schnittstellen abgerufenen Informationen nicht überprüft oder anderweitig verifiziert, sondern dass sich die Leistungen von Luminovo darauf beschränken, diese Informationen abzurufen und mit größtmöglicher Sorgfalt darzustellen, unter der Annahme, dass die Leistung der Drittanbieter technisch verfügbar ist. Luminovo übernimmt daher keinerlei Gewährleistung für die Qualität dieser Informationen.

3.9
Der Kunde kann Luminovo ohne formale Anforderungen damit beauftragen, Kundendaten an Dritte (z. B. an einen Drittanbieter) weiterzugeben.

  1. Kundenportal

4.1
Soweit zwischen den Parteien vereinbart kann der Kunde das Kundenportal nutzen und seine Endkunden zur Nutzung des Kundenportals einladen. 

4.2
Luminovo bietet in dem Kundenportal keine Produkte an und wird nicht Vertragspartner der zwischen dem Kunden und seinem Endkunden geschlossenen Verträge. Durch die Nutzung des Kundenportals entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen Luminovo und dem Endkunden. 

4.3
Der Kunde ist für die Nutzung des Kundenportals durch den Endkunden verantwortlich und muss sicherstellen, dass dieser die Bestimmungen dieses Vertrags einhält, indem er eine Vereinbarung mit dem Endkunden schließt, die die gleichen oder strengere Bestimmungen beinhaltet verglichen mit jenen, wie sie im Verhältnis zwischen Luminovo und dem Kunden gelten.  Der Kunde wird Luminovo von etwaigen Ansprüchen der Endkunden freistellen.

4.4
Über das Kundenportal kann der Kunde Angebote für seine Produkte erstellen und seinen Endkunden zugänglich machen. Diese Veröffentlichungen stellen im Verhältnis zum Endkunden kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots an einen nicht näher bestimmten Personenkreis (invitatio ad offerendum; nachfolgend "Unverbindliches Angebot"). Der Endkunde kann über das Kundenportal ein verbindliches Angebot für den Erwerb des Produktes abgeben, indem er auf den Bestellbutton klickt. Ein Vertrag kommt aber erst dann zustande, wenn der Kunde das Angebot des Endkunden auf Abschluss eines Vertrags annimmt. Die Annahme erfolgt erst durch eine ausdrückliche Bestätigung des Kunden in Textform (z.B. E-Mail). 

4.5
Der Kunde muss die über die Software erstellten Unverbindlichen Angebote vor deren Veröffentlichung im Kundenportal und nochmals bei Annahme des Angebots des Endkunden auf Abschluss eines Vertrags mit der gebotenen Sorgfalt überprüfen.

4.6
Luminovo haftet insbesondere nicht für offensichtliche Fehler in einem durch die Software erstellten Unverbindlichen Angebot oder einer Angebotsbestätigung. Ein offensichtlicher Fehler lieg etwa dann vor, wenn der Endkunde die fehlerhafte Angabe in dem Unverbindlichen Angebot hätte erkennen können und wenn ein auf Grundlage dieses Unverbindlichen Angebots geschlossener Vertrag anfechtbar (§§ 119 ff. BGB) oder nach Treu und Glauben rechtsmissbräuchlich (§§ 242 BGB) wäre.

  1. Supportleistungen

5.1
Unbeschadet etwaiger Rechte des Kunden aufgrund von Mängeln und wegen der Verletzung der Verfügbarkeitsquote unterstützt Luminovo den Kunden bei der Verwendung der Software und der Lösung von Problemen, die sich aus der Verwendung der Software ergeben, durch darüber hinausgehende Hilfestellungen („Supportleistungen“). Supportleistungen werden in dem Auftragsformular gegebenenfalls weiter beschrieben.

5.2
Leistungen in den Räumlichkeiten des Kunden oder anderweitig vor Ort werden zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart. Der Kunde hat in diesem Fall Luminovo angemessene Auslagen zu bezahlen.

5.3
Luminovo stellt Supportleistungen nach Erhalt einer Supportanfrage unter „support@luminovo.com“ oder innerhalb der Software bereit. Erbringt Luminovo die Supportleistungen kostenfrei und ohne Erstattung von Auslagen, schuldet Luminovo nicht den endgültigen Erfolg einer Fehlerbehebung oder sonstigen Bearbeitung der Supportanfrage. Sofern Luminovo gem. Ziffer 4.2 gegen Auslagen Supportleistungen erbringt, schuldet Luminovo den vor Erbringung der Supportleistung durch die Parteien zu definierenden Erfolg der Supportleistung.

  1. Sonstige Dienstleistungen

6.1
Auf Anfrage des Kunden und nach gemeinsamer Vereinbarung übernimmt Luminovo die Unterstützung des Kunden bei der Migration seiner Daten auf die Software („Implementierungs- und Einrichtungsleistungen“). Luminovo und der Kunde können auch sonstige Dienstleistungen in Verbindung mit bestehender oder zukünftiger Software vereinbaren. Diese Dienstleistungen unterliegen einem Entgelt, sofern zwischen den Parteien vereinbart.

6.2
Luminovo stellt dem Kunden eine Online-Dokumentation ("Dokumentation") auf Englisch und Deutsch unentgeltlich zur Verfügung.

6.3
Luminovo stellt dem Kunden nach Aufforderung alle Kundendaten innerhalb von 5 Arbeitstagen gesammelt als herunterzuladendes Paket zur Verfügung.  

6.4
Sofern zwischen den Parteien vereinbart und vorbehaltlich eines zusätzlichen Entgelts, führt Luminovo für den Kunden und seine Verbundenen Unternehmen Schulungen hinsichtlich der Verwendung der Software durch.

  1. Rechte an Daten

7.1
Der Kunde erkennt an und willigt darin ein, dass die Software Komponenten aus dem Bereich des maschinellen Lernens (künstliche Intelligenz) oder sonstiger Datenanalysemethoden beinhaltet. Dies bedeutet, dass Luminovo alle ihr zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere die Kundendaten und davon abgeleitete Daten, für Trainings- oder andere Analysezwecke sowie zur Verbesserung der Softwareleistung oder zur sonstigen Verbesserung oder Weiterentwicklung der Software („Analytics“) verwenden kann. Luminovo setzt angemessene Maßnahmen auf dem aktuellen Stand der Technik ein, um sicherzustellen, dass die aus den Analytics abgeleiteten Erkenntnisse insbesondere aus Modellen des maschinellen Lernens keine Rückschlüsse auf den Kunden ermöglichen.

7.2
Der Kunde kann der in Abschnitt 6.1 beschriebenen Datenverarbeitung jederzeit per E-Mail an support@luminovo.com oder in der Software widersprechen. Mit dem Widerspruch akzeptiert der Kunde, dass die Software ohne Analytics nur mit einen eingeschränkten Funktionsumfang zur Verfügung steht.

7.3
Ferner kann Luminovo Kundendaten in anonymisierter und nicht identifizierbarer Form aggregieren, um neue Funktionen zu entwickeln oder dem Kunden Empfehlungen zu geben oder diese aggregierten Daten in ihrem freien Belieben anderweitig zu verwerten.

7.4
Der Kunde gewährt Luminovo alle für die Erbringung der Vertragsleistungen und Durchführung der Analytics durch Luminovo erforderlichen Rechte – und stellt sicher, dass seine Verbundenen Unternehmen diese ebenfalls gewähren –, insbesondere alle erforderlichen Nutzungs- und Änderungsrechte zur Analyse und sonstigen Bearbeitung der Kundendaten und davon abgeleiteten Daten, wobei diese Rechte jeweils auf den Umfang dieses Vertrags beschränkt sind. Im Falle von Paragraph 3.9 räumt der Kunde Luminovo das Recht ein, die Kundendaten an die jeweiligen Dritten weiterzuleiten, zu übermitteln, zu teilen und anderweitig zur Verfügung zu stellen, und gewährt ihnen, die jeweiligen Kundendaten zu den Zwecken zu nutzen, zu denen sie diesen Dritten zur Verfügung gestellt wurden; der Kunde erkennt an, dass Luminovo keine Kontrolle über die im Falle von Paragraph 3.9 Dritten zur Verfügung gestellten Daten hat und für diese nicht verantwortlich ist. Für den Fall, dass die Daten Dritten gehören (z. B. Auftraggebern oder Zulieferern), stellt der Kunde sicher, dass diese Dritten die entsprechenden Rechte gewähren.

7.5
Luminovo ist berechtigt, den Kunden auf seiner Website und in seinen Marketingunterlagen als Referenzkunden zu benennen und das Logo des Kunden dafür zu verwenden.

  1. Rechte an der Software

Die Software wird nicht an den Kunden und seine Verbundenen Unternehmen geliefert und es werden keine Rechte auf Erhalt oder Verwendung der Software, sei es als Quellcode oder Objektcode, eingeräumt. Luminovo gewährt dem Kunden und seinen Verbundenen Unternehmen ein nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags, örtlich auf den Sitz der jeweiligen Unternehmensgesellschaft und sachlich auf den internen Geschäftszweck des Kunden und seiner Verbundenen Unternehmen beschränktes Zugriffsrecht auf die Software über das Internet. Es wird klargestellt, dass Dritte kein Recht zur Verwendung der Software haben, sofern zwischen den Parteien nicht anderweitig vereinbart.

  1. Pflichten des Kunden

9.1
Der Kunde leistet Luminovo angemessene Unterstützung bei der Erbringung von Vertragsleistungen.

9.2
Der Kunde gibt die Zugriffsdaten für die Software nicht an Dritte weiter und lässt bei der sicheren Verwahrung dieser Zugriffsdaten äußerste Sorgfalt walten. Dem Kunden ist bewusst, dass Luminovo für den Zugriff durch Dritte im Zusammenhang mit dem Verlust der Zugriffsdaten durch den Kunden nicht haftbar gemacht werden kann.

9.3
Sofern nicht jeweils durch geltendes Recht oder ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien gestattet, wird der Kunde weder unmittelbar noch mittelbar (i) den Quellcode, den Objektcode oder die für die Vertragsleistungen, Software oder mit den Vertragsleistungen verbundenen Daten maßgeblichen zugrunde liegende Strukturen, Ideen, Know-how oder Algorithmen zurückentwickeln, dekompilieren, in dessen/deren Bestandteile zerlegen oder anderweitig aufzudecken versuchen, (ii) Änderungen an den Vertragsleistungen oder der Software durchführen, Übersetzungen der Vertragsleistungen oder der Software erstellen oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Vertragsleistungen oder Software schaffen, (iii) die Vertragsleistungen oder die Software zum Nutzen eines Dritten verwenden oder (iv) etwaige Eigentumshinweise oder -kennzeichnungen entfernen.

9.4
Der Kunde sichert zu, dass er die Vertragsleistungen ausschließlich im Einklang mit geltendem Recht nutzen wird und insbesondere keine Daten als Kundendaten in die Software hochladen wird, die geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Der Kunde willigt hiermit darin ein, Luminovo im Hinblick auf jegliche im Zusammenhang mit einem Anspruch oder einer Klage aufgrund einer angeblichen Verletzung des Vorstehenden oder sonstigen angeblichen Verletzung durch die Verwendung der Vertragsleistungen seitens des Kunden und seiner Verbundenen Unternehmen entstehende Schadenersatzforderungen, Verluste, Haftungen, Vergleiche und Aufwendungen (insbesondere angemessene Kosten, Auslagen und Rechtsanwaltsgebühren) schad- und klaglos zu halten.

9.5
Obwohl Luminovo keine Verpflichtung zur Überwachung der Nutzung der Vertragsleistungen durch den Kunden hat, kann sie diese durchführen und ggf. jegliche Verwendung der Vertragsleistungen, die nach ihrer Meinung den Vertrag verletzen könnte oder aufgrund derer nach ihrer Meinung eine Vertragsverletzung behauptet werden könnte, verbieten.

9.6
Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung und Erhaltung von Geräten und Zusatzleistungen, die für die Verbindung mit den, den Zugriff auf die oder die anderweitige Nutzung der Vertragsleistungen, wie insbesondere Hardware, Server, Software, Betriebssysteme, Netzwerke, Webbrowser und dergleichen (gemeinsam als „Systemumgebung“ bezeichnet), benötigt werden. Der Kunde ist ebenfalls jederzeit für die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Systemumgebung verantwortlich.

  1. Beschaffenheit und Gewährleistung

10.1
Alle Vertragsleistungen unter diesem Vertrag, mit Ausnahme der Bestimmung über den Zugriff auf die Software gemäß Ziffer 3, sind Dienste bzw. Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Dies bedeutet, dass Luminovo nicht für einen bestimmten Erfolg im Sinne der §§ 631 ff. BGB verantwortlich ist und insoweit keinerlei Gewährleistung besteht.

10.2
Während der Laufzeit des Vertrags gewährleistet Luminovo, dass die Software im Wesentlichen die vereinbarte Beschaffenheit besitzt, der Zugriff auf die Software durch den Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang keine Rechte Dritter verletzt und die Software während der in Ziffer 10.9 beschriebenen Verfügbarkeitsquote verfügbar ist.

10.3
Die Beschaffenheit der Software wird ausschließlich durch den Vertrag und das Auftragsformular bestimmt. Zusicherungen hinsichtlich der Software in öffentlichen Aussagen, insbesondere der Werbung, oder in Aussagen durch Mitarbeiter von Luminovo enthalten keine Hinweise auf die Beschaffenheit, sofern die Geschäftsführung von Luminovo diese nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Luminovo gibt keinerlei Garantie ab und übernimmt auch kein Beschaffungsrisiko, sofern nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

10.4
Kleinere Abweichungen zwischen der Software und der vereinbarten Beschaffenheit oder kleinere Beeinträchtigungen der Zweckdienlichkeit der Software stellen keine Mängel dar. Dies schließt kleinere Fehlfunktionen, die nur eine minimale Auswirkung auf die Software haben oder die Funktionalität der Software nicht oder nur in vernachlässigbarer Weise stören, ein.

10.5
Wird ein Mangel durch eine fehlerhafte Fremdsoftware, einschließlich Open-Source-Software Dritter, verursacht oder ist ein Mangel in dieser vorhanden, darf der Kunde die Rechte von Luminovo gegen diesen Dritten geltend machen, ohne dazu verpflichtet zu sein.

10.6
Zeigt der Kunde einen Mangel nicht innerhalb von zwei Wochen nach dessen erster Bemerkung durch den Kunden zusammen mit Informationen zu dessen Auftreten und der Möglichkeit der Reproduktion des Mangels an, sind seine diesbezüglichen Gewährleistungsrechte ausgeschlossen.

10.7
Gewährleistungsrechte bestehen nicht, falls der Kunden sein Nutzungsrecht überschreitet.

10.8
Ansprüche wegen Mängeln und wegen einer fehlerhaften Erstellung eines Angebots durch die Software sind ausgeschlossen, falls der Kunde oder ein Verbundenes Unternehmen:
a) ihre vertraglichen oder gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten verletzt, insbesondere die Pflicht Unverbindliche Angebote sowie die Bestätigung des Angebots eines Endkunden zu überprüfen (siehe Abschnitt 4.5)
b) selbst Änderungen an der Software vornimmt oder Dritte veranlasst oder diesen gestattet, Änderungen vorzunehmen, oder
c) die Software anderweitig in einer unsachgemäßen oder unangemessenen Weise verwendet.

10.9
Luminovo gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 97 % pro Verfügbarkeitszeitraum („Verfügbarkeitsquote“). Luminovo ist berechtigt, Wartungsarbeiten im vorstehenden Sinne a) mit mindestens zwei Tagen Vorlauf (wobei eine EMail-Benachrichtigung oder ein Hinweis in der Software ausreichen) und/oder b) jederzeit im Falle von Störungsbeseitigungsarbeiten zum Schutz der Daten von Luminovo oder der Daten des Kunden durchzuführen.

10.10
Die Verfügbarkeitsquote gilt als nicht verletzt, falls
a) Zugriff auf die Software möglich ist, diese aber nicht korrekt funktioniert, ohne dass durch das Funktionsdefizit die angemessene Benutzbarkeit beeinträchtigt wird, oder
b) Zugriff auf die Software auf Grund von Ausfällen oder sonstigen Nichtverfügbarkeiten oder Störungen wegen Ursachen, die in Verbindungen Dritter, in Zulieferern, Versorgern oder anderweitig außerhalb der Kontrolle von Luminovo liegen, nicht möglich ist.

10.11
Die Gewährleistungsrechte im Falle einer Verletzung der Verfügbarkeitsquote sind auf Nachfolgendes beschränkt; sonstige Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen, wobei das Recht des Kunden, Anspruch auf Schadenersatz gemäß diesem Vertrag zu erheben, nicht eingeschränkt wird:

10.11.1
Dauert die Verletzung der Verfügbarkeitsquote mehr als zwei aufeinanderfolgende Kalendermonate an, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos und im Falle eines jährlich vorab gezahlten Nutzungsentgelts mit der Berechtigung zum Erhalt aller ungenutzter Guthaben zu kündigen. Ein sonstiges Kündigungsrecht des Kunden in Verbindung mit einer Verletzung der Verfügbarkeitsquote besteht nicht.

10.12
Sonstige Gewährleistungsrechte, insbesondere bei Mängeln in der Software, sind auf Folgendes beschränkt: Luminovo bemüht sich, Mängel an der Software innerhalb angemessener Zeit zu beheben. Sofern Luminovo nicht in der Lage ist, innerhalb einer angemessenen Zeit und trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung des Kunden, jeweils unter Einhaltung einer angemessenen Frist, einen Mangel zu beheben, ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn er nachweisen kann, dass der Mangel seine Nutzung der Software wesentlich beeinträchtigt.

10.13
Vorrangig zu allen sonstigen Bestimmungen dieses Vertrages kommen lediglich die in den §§ 599, 600 BGB geregelten gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsbestimmungen zur Anwendung und haben Vorrang, falls Luminovo den Zugriff auf die Software unentgeltlich, beispielsweise für Vorführungs- oder Testzwecke, bereitstellt. In diesem Fall weitet keine der Bestimmungen in diesem Vertrag diese gesetzlichen Haftungs- und Gewährleistungsbestimmungen aus. Insbesondere gibt Luminovo in diesem Fall keinerlei Gewährleistung ab.

10.14
Luminovo unternimmt angemessene und mit den vorherrschenden Branchenstandards übereinstimmende Anstrengungen, um die Vertragsleistungen in einer Weise aufrechtzuerhalten, die Fehler und Unterbrechungen in den Vertragsleistungen minimiert, und Luminovo erbringt die Vertragsleistungen fachmännisch und sachgerecht. Der Zugriff auf die Vertragsleistungen kann ggf. wegen der Durchführung geplanter Wartungsarbeiten oder ungeplanter Störungsbeseitigungsarbeiten durch Luminovo oder Drittanbieter oder wegen sonstiger Ursachen außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Luminovo zeitweilig nicht verfügbar sein; jedoch unternimmt Luminovo angemessene Anstrengungen, geplante Leistungsunterbrechungen vorab schriftlich oder per EMail oder in der Software anzukündigen.

  1. Laufzeit und Beendigung

11.1
Der Vertrag wird auf die im Auftragsformular vereinbarte Zeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung durch eine der Parteien ist mit der im Auftragsformular vereinbarten Frist möglich.

11.2
Der Vertrag kann nur im Ganzen, unter Ausschluss einer Teilkündigung, gekündigt werden.

11.3
Überschreitet der Kunde den vereinbarten Nutzungsumfang oder verletzt den Vertrag anderweitig, und setzt diese Verletzung nach einer schriftlichen Mahnung durch Luminovo gegenüber dem Kunden fort, hat Luminovo das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat Luminovo das Recht, sämtliche Entgelte für einen etwaig verbleibenden Mindestlaufzeit zu verlangen.

11.4
Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.5
Luminovo vernichtet sämtliche Kundendaten 30 Tage nach Beendigung des Vertrags, oder früher auf schriftliches Verlangen des Kunden. Ziffer 6 bleibt unberührt.

  1. Vergütung

12.1
Luminovo stellt dem Kunden die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung für die jeweiligen Vertragsleistungen in Rechnung.

12.2
Alle Preise sind Nettopreise ohne die geltende Umsatzsteuer.

12.3
Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach dem auf der Rechnung ausgewiesenen Datum zur Zahlung fällig.

12.4
Im Fall des Zahlungsverzugs durch den Kunden kann Luminovo Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz verlangen, sofern nicht Luminovo einen höheren Schaden nachweist. Weitergehende Rechte von Luminovo bleiben hiervon unberührt.

12.5
Luminovo ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung jährlich in angemessener Höhe für künftige Zahlungsperioden anzupassen, um Personal- und sonstige Kostensteigerungen auszugleichen. Luminovo wird dem Kunden diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung spätestens vier (4) Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform mitteilen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5% des bisherigen Preises, kann der Kunde dieser Preiserhöhung innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde einer Änderung form- und fristgerecht, so wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.

12.6
Solange sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet, sind die Pflichten von Luminovo, die Vertragsleistungen zu erbringen, ausgesetzt, es sei denn, dies wäre unangemessen, z. B. wenn der ausstehende Betrag relativ niedrig ist.

12.7
(a) Im Fall des Zahlungsverzugs und Ablauf einer angemessenen zusätzlichen Nachfrist sowie (b) im Fall sonstiger berechtigter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden ist Luminovo berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte von Luminovo sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unmittelbar fällig zu stellen.

12.8
Der Kunde ist (a) zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch entweder (aa) unbestritten oder (bb) rechtskräftig festgestellt ist oder (cc) aus der Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts resultiert oder (dd) im Gegenseitigkeitsverhältnis (Synallagma) zur Forderung steht, gegen die der Kunde aufrechnet; (b) zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch entweder (aa) unbestritten oder (bb) rechtskräftig festgestellt ist oder (cc) auf demselben Vertragsverhältnis beruht wie die Forderung, der der Kunde das Zurückbehaltungsrecht entgegensetzt.

  1. Haftung

13.1
Bei jeder leicht fahrlässigen Schadensverursachung haftet jede Partei nur im Falle der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Vertragspartner vertrauen darf sowie begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Dies gilt weder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit noch in Fällen zwingender Haftung, insbesondere Haftung für Fälle, in denen ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie für Schäden übernommen worden ist, im Fall der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, Haftung nach der DSGVO, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Verzug.

13.2
Insbesondere haftet Luminovo nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechungen, vertragliche Ansprüche Dritter, Nutzungsausfall, Finanzierungsaufwendungen oder sonstige Vermögensschäden und Folgeschäden. ​​

13.3
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit nach Ziffer ‎13.1 ist außerdem begrenzt auf die gezahlte und noch zu zahlende Vergütung in dem jeweiligen Kalenderjahr, in welchem das schädigende Ereignis stattgefunden hat (die Haftungshöchstsumme gilt für alle Schäden zusammen, die in jenem Jahr entstehen oder welche auf einem schädigenden Ereignis aus diesem Jahr beruhen).

13.4
Schadenersatzansprüche gegen Luminovo, dessen Mitarbeiter oder Beauftragten verjähren grundsätzlich zwei Jahre nach deren Entstehung. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die unter Ziffer ‎13.1, Satz 2 fallen.

13.5
Luminovo haftet nicht verschuldensunabhängig für Mängel, die bei Abschluss des Vertrages bestehen.

13.6
Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Unterauftragnehmer von Luminovo, an die Aufgaben übertragen wurden.

13.7
Soweit Dritte Ansprüche gegen Luminovo wegen Verletzung des Vertrages durch den Kunden oder ein Verbundenes Unternehmen geltend machen, stellt der Kunde Luminovo von sämtlichen Schadenersatzzahlungen, Auslagen und Kosten, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei.

13.8
Gewährt Luminovo unentgeltlich Zugriff auf die Software, gilt ungeachtet sonstiger Bestimmungen dieses Vertrages Ziffer 10.13 und Luminovo haftet insbesondere nicht für einfache Fahrlässigkeit.

  1. Vertraulichkeit

14.1
Die Parteien werden die Existenz und den Inhalt dieses Vertrags sowie alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag, auch vorvertraglich, in mündlicher, schriftlicher oder jeglicher sonstiger Form erlangten geheimhaltungsbedürftigen Informationen der jeweils anderen Partei und der mit ihr Verbundenen Unternehmen sowie jeweils Geschäftsgeheimnisse ("Vertrauliche Informationen") vertraulich behandeln und nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verwenden.

14.2
Vertrauliche Informationen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich: Preisangaben, Login-Daten und Passwörter, Kundendaten sowie alle sonstigen Informationen, die schriftlich oder mündlich von einer Partei als vertraulich bezeichnet wurden oder werden.

14.3
Die Parteien sind verpflichtet, alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um die Offenlegung der Vertraulichen Informationen gegenüber und/oder die Verwertung der Vertraulichen Informationen durch Dritte zu verhindern. Zulässig ist nur die Offenlegung der Vertraulichen Informationen gegenüber solchen Mitarbeitern, Angestellten und externen Beratern der Parteien, die unmittelbar mit der Vertragsdurchführung befasst sind ("need to know"). Diese sind, wenn sie nicht von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, schriftlich zur Einhaltung der Geheimhaltungsverpflichtung im Rahmen dieses Vertrags – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auch für die Zeit nach deren Ausscheiden – zu verpflichten. Die Offenlegung von Vertraulichen Informationen ist auch zulässig, falls und soweit die mit der Geheimhaltungsverpflichtung belastete Partei ("Belastete Partei") aufgrund einer Rechtsvorschrift oder behördlichen Anordnung dazu verpflichtet ist, die andere Partei über die beabsichtigte Offenlegung schriftlich informiert hat und nach dem Gesetz vorgesehene und/oder angemessene Vorkehrungen getroffen hat, um den Umfang der Offenlegung so gering wie möglich zu halten. Im Übrigen ist die Offenlegung gegenüber Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei oder, im Falle von Paragraph 03.09, mit Anweisung des Kunden zulässig.

14.4
Die Geheimhaltungsverpflichtungen nach diesem Vertrag bestehen nicht, wenn und soweit die ansonsten Belastete Partei nachweist, dass die betreffenden Informationen:
a) bereits zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung allgemein bekannt waren oder zu einem späteren Zeitpunkt und ohne Verletzung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag allgemein bekannt wurden,
b) der Belasteten Partei im Zeitpunkt der Kenntniserlangung bereits ohne Verstoß gegen Geheimhaltungsverpflichtungen bekannt waren,
c) von der Belasteten Partei eigenständig und unabhängig, d.h. ohne Nutzung der Vertraulichen Informationen oder Verweis darauf, entwickelt wurden,
d) der Belasteten Partei durch Dritte zugänglich gemacht wurden, welche die Vertraulichen Informationen rechtmäßig erlangt haben und zur Offenlegung befugt waren.

14.5
Die Belastete Partei wird nach Beendigung dieses Vertrags auf schriftliche Aufforderung der anderen Partei unverzüglich und auf eigene Kosten alle Vertraulichen Informationen (inklusive aller Datenträger und von der Belasteten Partei oder Dritten gefertigter Kopien) an die andere Partei herausgeben oder zerstören, soweit dies mit vertretbarem Aufwand machbar ist, und dies der anderen Partei bestätigen. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Belastete Partei gesetzlich zur Aufbewahrung Vertraulicher Informationen verpflichtet ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht der Belasteten Partei nicht zu. Ziffer 6 bleibt unberührt.

14.6
Die Geheimhaltungspflichten nach diesem Vertrag enden fünf Jahre nach Beendigung dieses Vertrags.

  1. Datenschutz

Der diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügte Auftragsverarbeitungsvertrag gilt für die gesamte Verarbeitung personenbezogener Daten durch Luminovo im Auftrag des Kunden und hat Vorrang vor dem Hauptteil dieses Vertrages.

  1. Verschiedenes

16.1
Zur Einhaltung des Schriftformerfordernisses im Sinne dieses Vertrages genügt die Übersendung einer einfachen EMail, sofern nicht etwas anderes festgelegt ist.

16.2
Streichungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform; dies gilt auch für eine Änderung des Textformerfordernisses.

16.3
Sämtliche Mitteilungen und sonstige Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vertrag haben in Textform zu erfolgen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Kündigungsschreiben sind zu unterzeichnen und als Scan per E-Mail, oder postalisch, an Luminovo zu übersenden.

16.4
Luminovo behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, sofern der Kunde durch eine solche Änderung oder Ergänzung nach Treu und Glauben nicht benachteiligt wird. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages werden durch Mitteilungen in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht schriftlich innerhalb eines Monats nach Übersendung der Mitteilung durch Luminovo widerspricht. Auf diese Folge weist Luminovo in der Mitteilung ausdrücklich hin.

16.5
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung umgehend durch eine Bestimmung, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt eine solche Bestimmung als vereinbart. Vorstehendes gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken im Vertrag.

16.6
Dieser Vertrag und seine Auslegung sowie alle außervertraglichen Schuldverhältnisse im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen deutschem Sachrecht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

16.7
Erfüllungsort ist München. Im Fall von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien sind ausschließlich die Gerichte in München zuständig. Vorstehendes schränkt nicht das Recht von Luminovo ein, den Kunden oder seine Verbundenen Unternehmen an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

16.8
Die deutschsprachige Fassung dieses Vertrages hat Vorrang vor der englischsprachigen Fassung.

Anlage 1 – Vertrag zur Auftragsverarbeitung

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